Pfarrer Karl-Hermann Büsch*
Januar 2002
„Besonders viel bleibt zu tun für Menschen mit schwerer geistiger Behinderung. Ihnen stehen … noch in fast allen Bereichen zu wenige und den Bedürfnissen nicht angemessen genügende Angebote und Hilfen zur Verfügung.” Diese im Grundsatzprogramm der Lebenshilfe 1990 getroffene Aussage hat die Mitgliederversammlung der „Bundesvereinigung Lebenshilfe“ im Oktober 2000 aufgegriffen und die Anliegen der Menschen mit schweren geistigen Behinderungen zum Schwerpunktthema für die nächsten Jahre und zum Prüfstein ihrer Arbeit gemacht. Im Blick auf das Glaubensleben formuliert das Grundsatzprogramm der Lebenshilfe 1990:
„In jedem von uns gibt es eine tiefe Sehnsucht nach dem letzten Sinn des Lebens, nach dem Wohin und Woher. Viele Menschen, seien sie behindert oder nicht, finden Antwort in ihrer Religion. Wer geistig behinderte Menschen zur Religion hinführen möchte, muss Glauben erlebbar machen.”
Diesem Anliegen und Auftrag möchte der Arbeitskreis Seelsorge und Theologie mit seiner Jahrestagung 2002 Rechnung tragen.
Eingeladen sind Menschen mit geistiger Behinderung, Pfarrer, Religionslehrer, Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Diensten und Einrichtungen.
Fast schon seit ihren Anfängen – die Bundesvereinigung wurde 1958 gegründet – gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich innerhalb der Lebenshilfe um die Seelsorge für Menschen mit geistiger Behinderung kümmert.
Im Rahmen einer der ersten großen bundesweiten Veranstaltungen der Lebenshilfe, eine sogenannten Studientagung, wurde 1964 in Frankfurt die Arbeitsgemeinschaft Seelsorge innerhalb der Lebenshilfe gegründet. Sie entwickelte sich zu einer knapp 200 Köpfe umfassenden Bewegung innerhalb der Lebenshilfe. Um diese Gruppe vor allem in ihrem dem Bundesvorstand beratenden und zuarbeitenden Aufgaben arbeitsfähig zu halten, wurde dann ein sogenannter Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Seelsorge gegründet. Aus dieser ist dann letztlich der heutige Arbeitskreis Seelsorge und Theologie hervorgegangen.
* Der Autor ist Fachreferent der Arbeitsstelle
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